Die Berechnungs-Kriterien der deutschen Sozialhilfe, Hartz-IV genannt, garantierten ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverfassungsgericht in Deutschland. Trifft diese Kritik auch auf die Sozialhilfe in der Schweiz zu? In Deutschland liegt das Existenzminimum gemäss “Hartz IV” bei 524 Franken. In der Schweiz wird der Grundbedarf einer Person auf 960 Franken festgesetzt – also fast das Doppelte. Das ist aber nicht alles.
Das Sozial13. Februar 2010 | 19:28 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa