Die Besteuerung des Privatanteils bei Dienstwagen und Betriebs-Pkw muss kein Buch mit sieben Siegeln sein: Besonders die pauschale Ein-Prozent-Methode macht es Angestellten mit Firmenwagen und Selbstständigen mit Betriebs-Pkw leicht. Denn für die private Nutzung müssen Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den so genannten “Nutzwert”. Bei der Ein-Prozent-Methode wird einfach jeden Monat ein Prozent des Listenpreises versteuert. Die Alternative zu dieser Pauschalregelung