Dass bei Hausdurchsuchungen auch Computer beschlagnahmt werden, geschieht äußerst häufig. Objektiv betrachtet, machen sich allerdings alle an Anordnung und Durchführung Beteiligten grundsätzlich immer schwerster Rechtsverstöße schuldig. Hier ergeben sich nun reihenweise grundlegende Fragen, z.B.: Wie will man E-Mails oder gar eine Website eigentlich “sicherstellen”? Wieso wird eine E-Mail “sichergestellt”, wenn der Beschuldigte sie gar nicht bestreitet? Welchen Beweis braucht man für eine E-Mail auf dem PC des Beschuldigten
Beschlagna11. Mai 2010 | 7:35 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa