Im Streit kann einem schon einmal ein böses Wort herausrutschen, das man vielleicht so gar nicht gemeint hat. Doch die Ehre des Gegenübers ist verletzt. Zurücknehmen kann man das Gesagte meist nicht mehr. Manchmal gelingt es zwar mit einer Entschuldigung die Wogen zu glätten, aber leider nicht immer. Beleidigungsdelikte werden grundsätzlich strafrechtlich nur verfolgt, wenn eine Anzeige erstattet wurde. Auch die sog. “Beamtenbeleidigung” ist nicht zu unterschätzen.