Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung oder gar Totschlag – wer im Ausland wegen einer Straftat beschuldigt wird, findet auch in seiner Heimat keinen sicheren Hafen. Denn die Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden, macht nicht an der Grenze halt. So kann eine Verkehrsstraftat grundsätzlich auch in Deutschland verfolgt und geahndet werden. Sogar dann, wenn der Beschuldigte im Ausland bereits wegen der Tat verurteilt wurde, kann gegen ihn in Deutschland ein weiteres Strafverfahren durchgeführt werden.
Bei Verkeh17. September 2009 | 14:07 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa