Eine “Bankvollmacht über den Tod hinaus” gibt dem Bevollmächtigten die Möglichkeit, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf sein Geld zuzugreifen. Andernfalls ist die Bank verpflichtet, das Geld einzufrieren und erst dann herauszugeben, wenn sich die Erben – etwa mit einem Erbschein – als Rechtsnachfolger des Verstorbenen legitimiert haben. Nicht automatisch ist derjenige Erbe des Bankvermögens, der