Das Thema Bankentgelte steht aufgrund seiner Praxisrelevanz immer wieder im Blickpunkt der Verbraucher. Häufig stellt sich die Frage, ob die in Rechnung gestellten Entgelte für Überweisungen, Kredit- und Debitkartenzahlungen oder Transaktionen an Geldautomaten und sonstigen Entgelte zulässig sind. Der Anreiz für die Bank ist groß, die inhaltliche Ausgestaltung im eigenen wohlverstandenen Interesse vorzunehmen