Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen natürliche oder juristische Personen sowie Personenvereinigungen einen Anspruch auf Auskunft über die Daten haben, die über sie im Besteuerungsverfahren gespeichert sind. Der Auskunftsanspruch setzt danach voraus, dass die Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung darlegen und keine Gründe für eine Auskunftsverweigerung vorliegen
BMF: Ausk?7. Januar 2009 | 16:30 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa