Gute Nachricht für alle Sparkassenkunden: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs dürfen Sparkassen Zinsen und Preise für Privatkunden nicht mehr einfach so festlegen. Wer einen Kredit aufgenommen hat, kann zu viel gezahlte Zinsen zurückfordern. Der BGH hat die Rechte von Sparkassen-Kreditkunden gestärkt und eine Zinsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Institute für unwirksam erklärt
BGH st?rkt22. April 2009 | 7:31 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa