Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat das Bankgeheimnis gelockert. Banken dürfen den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. Es reiche aus, wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und
BFH locker22. März 2009 | 7:27 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa