Das in wenigen Tagen in Kraft tretende Bekämpfungsgesetz erlaubt es den Beamten künftig, nach Unterlagen zu suchen, die nicht in direktem Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Bargeldverkehr stehen. Wer jetzt in den Urlaub fährt oder fliegt, muss also spätestens auf dem Rückweg damit rechnen, dass die Zöllner Ausschau nach Kontoauszügen, Depotaufstellungen oder Einzahlungsbelegen halten. Werden sie fündig, dürfen sie, auch ohne Anfangsverdacht, die Unterlagen