Das Handelsgericht Wien stellte fest, dass die Anforderungen an einen Anlageberater nicht überspannt werden dürfen. Der Berater musste den Kunden auf das Risiko der nicht vorhersehbaren Insolvenz der Lehman Brothers nicht hinweisen. Diese Rechtsansicht dürfte sich, ausgehend von Deutschland nun auch in Österreich durchsetzen”, so die Kanzlei Brandl & Talos das Urteil zusammen. Sie vertraten im gegenständlichen Verfahren die beklagte Wertpapierfirma gegen die andrängenden Gläubiger.