Ein Mietinteressent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, darf seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern, wenn er sich um die Anmietung einer Wohnung bemüht. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist davon auszugehen, dass Vermieter entsprechende Angaben potenzieller Mieter verstärkt überprüfen. So läuft der Mietinteressent Gefahr, dass der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anficht. Genau zu diesem juristischen Mittel hatte ein Vermieter in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegriffen und das Gericht bestätigte das rechtmäßige Vorgehen. Auch Strafanzeige wegen versuchten Betruges ist möglich.
Anfechtung1. Oktober 2009 | 16:53 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa