Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw. Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Der Zinssatz wird in den ersten 5 bzw. 10 Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Für Investoren mit umfassenderem Finanzierungsbedarf