Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld. Der Grund: Es gibt in keinem Gesetz eine entsprechende Regelung, die so eine Sonderzahlung vorsieht. Damit trifft auch den Arbeitgeber keine konkrete Verpflichtung, eine solche Zahlung zu gewähren, weil schlicht und ergreifend die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Aber: Für jährlich an die gesamte Belegschaft gezahlte Gratifikationen besteht die Regel, dass eine dreimalige vorbehaltlose Gewährung zur Verbindlichkeit wird.