Bald ist es wieder soweit, das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt. Grundsätzlich ist Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommen, höchstens aber bis zum Betrag von 500,00 unpfändbar. Die maßgebliche Vorschrift ist der Paragraph 850a ZPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass zum normalen Bruttogehalt das Weihnachtsgeld dazugerechnet wird. Von diesem Betrag werden die Sozialversicherungsbeiträge, die Steuern und der Freibetrag für Weihnachtsgeld abgezogen.
Alle Jahre9. November 2009 | 17:24 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa