Steht der deutsche Unternehmer vor Problemen wie zB. der Zahlungsunfähigkeit, kann bereits zu langes Zögern, auch in der Absicht der Unternehmensrettung oder infolge von Schwierigkeiten der Vermögensbewertung, den Unternehmer zum Beschuldigten von Insolvenzstraftaten machen. Ganz anders sieht es für Unternehmen in den USA aus. Der Beitrag befasst sich ausführlich mit den dortigen Gegebenheiten und zeigt die gravierenden Unterschiede zum deutschen Gesellschaftsrecht