Nach der ersten Zahlungsaufforderung wird gemahnt, per Inkasso- oder Rechtsanwaltsbescheid werden die Forderungen geltend gemacht. Plus Zinsen, Mahnkosten, Rechtsanwaltsgebühr, Auslagenpauschale und der Drohung mit einem Eintrag bei der Schufa. Dies wirft ganz allgemein die Frage auf, wann ein Eintrag im Datenbestand der Schufa überhaupt rechtlich zulässig ist? Dazu lässt sich ganz allgemein sagen, dass der Schufa nur dann eine sog. Negativmeldung gemacht werden darf