Wenn Unternehmer Immobilien aus ihrem Privatvermögen in den Betrieb einlegen, haben sie eine neue Abschreibungsmöglichkeit – dank eines Urteils des Bundesfinanzhofs. Das neue Modell lohnt sich besonders bei Immobilien, deren Wert gestiegen ist, bei denen der heutige Wert also über den ursprünglichen Anschaffungskosten liegt. Die Finanzämter sahen das bisher anders: Sie gingen nicht vom tatsächlichen Wert, sondern von den ursprünglichen Anschaffungskosten aus.