Von den 542 Milliarden Euro Schwarzgeldern in der Schweiz, darunter 200 Milliarden Euro von Deutschen, sind binnen acht Monaten in diesem Jahr schon 62 Milliarden Euro nach Singapur und Hongkong (Foto) überwiesen worden, weiß der Bankexperte der Schweizer Volkspartei, Hans Kaufmann. Dazu genügt ein Knopfdruck. Der Kunde bleibt bei derselben Bank, nur in einem anderen Land.
Grund für diese Schwarzgeldflucht nach Asien ist der Wegfall des Schweizer Bankgeheimnisses für deutsche Bankkunden ab dem 1. Januar 2011, dessen Einzelheiten gerade ausgehandelt werden und bei denen Schweizer Bankern Gefängnis droht, wenn Sie Kunden decken oder bei der zu überweisenden Abgeltungssteuer schummeln.
Aber wie sicher sind die Bankgeheimnisse in Hongkong und Singapur? Wieviel internationalen Druck halten sie stand?
Eigentlich gibt es in Asien vier so genannte Offshore-Paradiese: Macao, Malaysia, Singapur und Hongkong. Aber bei Zweien von ihnen taugt das Bankgeheimnis nur sehr wenig: Macao und Labuan (Malaysia). Die portugiesische Ex-Kolonie Macao bietet zwar Steuerfreiheit für Offshore-Gesellschaften und superniedrige Arbeitslöhne, aber die Verschwiegenheit der Banken gegenüber dem Fiskus ist wie in Portugal verfassungsrechtlich nicht geschützt.
Und auch die britische Exkolonie Malaysia mit ihrer Offshore-Insel Labuan hat ein löchriges Bankgehmeimnis. Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Man hilft in Malaysia nicht nur bei der Aufklärung von Drogendelikten, sondern beantwortet auch ausländische Steueranfragen.
Singapur ist bei Superreichen beliebter als Hongkong
Bleiben also Singapur und Hongkong. Der Stadtstaat Singapur (5 Millionen Einwohner) und die chinesische Sonder-Verwaltungszone Hongkong (7 Millionen Einwohner) sind nach New York und London die größten Finanzplätze der Welt.
Bei den Superreichen ist Singapur im Moment noch beliebter als Hongkong, weil Singapur unabhängig ist und keinen Nachbarn wie Rotchina hat, der das Sagen hat. Singapur gilt bislang noch als sicherer Hafen für schwerreiche Kundschaft aus aller Welt. Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres sind die Depotbestände von Ausländern knapp 9 Prozent um umgerechnet 24 Milliarden Euro gestiegen.
Singapur gilt als die Schweiz Asiens. Hier ist alles in Puncto Sauberkeit und Ordnung reglementiert. Abweichungen werden allerdings drakonisch bestraft. Pressefreiheit gibt es nicht, der Privatbesitz von Satellitenschüsseln ist verboten. Lügner werden mit acht Rohrschlägen auf dem Prügelbock bestraft. Auf den Besitz von zum Beispiel 500 Gramm Haschisch steht die Todesstrafe.
Machbar ist so etwas deshalb, weil das 633 Quadratkilometer große Singapur zwar nominell eine parlamentarische Demokratie ist, in Wirklichkeit jedoch autokratisch per Ein-Partei- und Ein-Kammer-System regiert wird.
Lässt die Demokratie in Singapur vielleicht zu wünschen übrig, so gilt das sicher nicht für die wirtschaftliche Gesinnung: Es gilt Common Law (auf Gerichtsurteile gestütztes Recht) mit einem sehr entgegenkommenden Rechtssystem, das vor allem die Gründung einer Private Limited Company bevorzugt. Bei der Besteuerung wird wie üblich zwischen Residents (Einheimischen) und Non-Residents (Ausländern) unterschieden, was eine Befreiung für Ausländer von jeglicher direkten Besteuerung bedeutet. Seit 1973 besteht zwischen Singapur und Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen, von dem das Bankgeheimnis nicht angetastet wird.
Singapur ist innerhalb von 40 Jahren zum viertgrößten Finanzplatz der Welt aufgestiegen. Man findet alles, was in der Finanzwelt Rang und Namen hat. Die Asienkrise Endes des 20. Jahrhunderts ging nicht spurlos vorüber. Aber Singapur hat sie relativ gut verkraftet und zählt weiterhin zu den reichsten Ländern der Welt. Allein die Zentralbank hat in ihren Kellern 80 Milliarden US-Dollar gebunkert, eine gewaltige Währungsreserve, mit der der Stadtstaat seinen Nachbarn hin und wieder helfend unter die Arme greift und sich dadurch willfährige Schuldner verdingt.
Die weltweite Konjunkturflaute im letzten Jahr hat auch in Singapur zugeschlagen. Das Wirtschaftswachstum ist eingebrochen und stagniert im leicht positiven Bereich. Nicht verwunderlich daher, dass man verstärkt nach Europa blickt, wo sich in der aufkeimenden Furcht vor dem gläsernen Bankkunden neue Möglichkeiten eröffnen, um Milliardenbeträge in den Fernen Osten abzusaugen. Daran hängt auch die Hoffnung, als Offshore-Oase bekannter zu werden und neben dem Geld auch europäische Investoren ins Land zu holen.
Die Banken-Infrastruktur ist absolut perfekt. Alle großen amerikanischen, schweizer, aber auch die deutschen Finanzinstitute sind präsent. Interessant werden hier natürlich besonders die schweizer Banken, die gerade dabei sind, noch bessere Bedingungen und Transfermöglichkeiten, als ohnehin schon vorhanden, herzustellen.
Eine Verlagerung von Fluchtgeldern zum Beispiel aus der Schweiz nach Singapur soll kinderleicht gemacht werden. Die Bank bleibt dieselbe, nur die Länderzugehörigkeit wechselt. Über allem wacht die zentrale Notenbank von Singapur. Garantiert werden ein unbeschränkter Devisen- und Kapitalverkehr sowie ein bislang wasserdichtes, strenges Bankgeheimnis. Es könnte gut sein, dass Singapur im allgemeinen Ansehen die Schweiz bald nicht nur hinsichtlich der Sauberkeit, sondern auch hinsichtlich der sprichwörtlichen Sicherheit von Kapital übertrifft.
Doch zumindest für deutsche Kapitalanleger könnte diese Sicherheit bald vorbei sein. Noch können sich die Deutschen auf die Lücken im alten und noch gültigen Doppelbesteuerungsabkommen verlassen. Aber Singapur hat Deutschland jetzt von sich aus angeboten, bessere Informationspflichten zu akzeptieren.
Dass es noch nicht zu einem neuerlichen Abkommen zwischen Singapur und Deutschland und zur Schließung der Informationslücken gekommen ist, liegt einzig und allein daran, dass sich das bundesdeutsche Finanzministerium mit dem bundesdeutsche Wirtschaftsministerium zu Hause kräftig darüber streitet, wie deutsche Unternehmen in Singapur zu besteuern sind. Erst wenn der innerdeutsche Streit beigelegt ist, wird sich zeigen, ob das Bankgeheimnis für Deutsche in Singapur bestehen bleibt oder zerbröckelt.
Hongkong mindestens 37 Jahre sicher
Ganz anders dagegen Hongkong. Das Bankgeheimnis hier bleibt noch mindestens für die nächsten 37 Jahre sicher. Als Rotchina am 1. Juli 1997 Hongkong von England zurückbekam, hat China sich verpflichtet, an dem Sonderstatus von Hongkong für 50 Jahre, also bis zum 1. Juli 2047, nichts zu ändern.
Hongkong ist mit über 170 Banken die führende Finanzmetropole in Südostasien. Jede Bank, die international etwas auf sich hält, ist hier vertreten. Man findet alle weltweit bedeutenden Finanzinstitute vor. Natürlich ist auch die erste Reihe deutscher Bankhäuser komplett vertreten. Die Kommunikation zwischen einzelnen Banken läuft reibungslos. Über allem wacht die Hang Kong Monetary Authority.
Ein Unterschied zu Macao, das historisch einen ähnlichen Lebenslauf hat, ist, dass in Hongkong als ehemaliger britischer Kronkolonie Common Law gilt. Das findet in allen Bereichen zur gesetzlichen Regelung des Bankwesens fruchtbaren Niederschlag. Für Hongkong-Banken heißt es: absoluter Schutz der Vertraulichkeit. Banken sowie Bankangestellte sind gesetzlich verpflichtet, alle Kundendaten mit strengster Geheimhaltung zu behandeln. Daneben existieren keinerlei Devisenbeschränkungen. Die Ein- sowie Ausfuhr von Zahlungsmitteln jeder Währung ist unbeschränkt gewährleistet.
Einziger Schwachpunkt Hongkongs ist und bleibt die chinesische Verwaltung. Aber Hongkong hat sich um internationalen Druck hinsichtlich seines Steueroasen-Status noch nie geschert. Chinesische Maßnahmen sind diesbezüglich kaum zu befürchten, da sich die Volksrepublik in dieser Beziehung immer hinter der auferlegten Neutralität verstecken kann. Unkalkulierbar bleibt leider das zukünftige Verhalten Chinas. Sollte es selbst einmal unter Druck geraten, weiß man nie gewiss, was sich die kommunistische Regierung einfallen lassen wird – Verträge hin oder her. Es sieht jedoch so aus, dass schon sehr gewaltige Umwälzungen stattfinden müssten, bevor sich die Rotchinesen am Status von Hongkong vergreifen würden.
Viele zweifelten daran, dass das chinesische Versprechen “One Country, Two Systems” lange halten würde. So gesehen, kam die Asienkrise in 1997/98 punktgenau, um Chinas Versprechen, Hongkong für 50 Jahre unangetastet zu lassen, bis ins Extreme zu testen. Hongkong und China überstanden die Feuertaufe mit Bravour.
Wichtig: Der Hongkong- Dollar hielt allen Attacken stand und ist nach wie vor fest an den US-Dollar gebunden. Unter anderem deshalb, weil Peking den USA damals drohte, seine eigenen Dollar-Reserven zur Stützung des Hongkongdollars einzusetzen. Allgemein gilt das als Beweis für den guten Willen Chinas. Heute lässt sich konstatieren, dass ein Währungsverfall ausgeblieben ist und es auch nicht zu der allseits gefürchteten Kapitalflucht kam. Mit anderen Worten: In Hongkong hat sich praktisch seit der Übernahme nichts verändert. Und das wird wohl auch so bleiben. Denn die Chinesen wissen, dass Hongkong international das Symbol für chinesische Vertragstreue darstellen.
Zu bilateralen Abkommen einzelner Staaten mit Hongkong kann es gar nicht kommen. Alles geht über Peking. Und Peking verwaist auf Hongkongs Sonderstatus. Daran haben sich sogar die USA die Zähne ausgebissen, als sie Informationen über US-Bürger verlangten, die ihr Geld von der Schweizerischen Großbank UBS auf Scheinfirmen nach Hongkong transferiert haben sollen.
Im Februar 2009 hatte UBS sich mit den Amerikanern auf eine Vergleichszahlung geeinigt und einige Hundert Kundendaten ausgehändigt. In mehr als der Hälfte der vor Gericht anhängigen Fälle, neun von sechszehn, tauchen Scheingesellschaften in Hongkong auf.
“Wir haben herausgefunden, dass UBS-Banker und Schweizer Anwälte US-Kunden empfohlen haben, Hongkonger Firmen und Bankkonten zu eröffnen, quasi als zusätzlichen Mantel der Geheimhaltung, um die Konten vor der IRS (Internal Revenue Service, oberste amerikanische Steuerfahndung – die Redaktion) zu verschleiern”, sagte Kevin Downing. Der hochrangige Steueranwalt im US-Justizministerium war mit einer Delegation nach Hongkong gereist, um das Gespräch mit Behörden und Banken zu suchen.
Hongkong wehrte ab. Eine Sprecherin der Finanzbehörde verwies auf ein Regelwerk, das Steuerhinterziehung genauso wie Geldwäsche unterbinden solle. Hongkong gewähre Ausländern keine Steuervorteile und kenne kein Bankgeheimnis, hieß es ganz offiziell.
In 6 Tagen hat man in Hongkong eine Scheinfirma
Natürlich sieht die Praxis anders aus. Sechs Tage dauert es in Hongkong im Schnitt, ein Unternehmen zu gründen. Das sind vier Wochen weniger als im weltweiten Mittel, das bei 35 Tagen liegt. Dabei müssen sich die Gründer um den Papierkram mit den Behörden nicht einmal selbst kümmern. Steuerberater und Anwälte helfen ihnen für umgerechnet 300 Euro. Zusammen mit niedrigen Steuern und klaren Eigentumsrechten sichert die effiziente Bürokratie der ehemaligen britischen Kronkolonie regelmäßig Spitzenplätze in Rankings wie dem Doing-Business-Report der Weltbank.
Die US-Delegation kehrte mit leeren Händen aus Hongkong zurück. Anspruch auf die Herausgabe von Informationen im Zusammenhang mit dem Verdacht auf Steuerhinterziehung besteht für US-Ermittler nicht. Und auch nicht für deutsche oder andere Ermittler.
Doch die USA geben nicht auf. Wenn sie schon keinen Druck auf Hongkong ausüben können, dann versuchen sie es bei den Finanzdienstleistern. Ab 2013 sollen die Banken vor die Wahl gestellt werden, entweder Einblick in die Daten von Kunden aus den Vereinigten Staaten zu geben oder eine 30prozentige Strafsteuer auf Vermögenswerte der US-Bankkunden im Ausland zu zahlen. Wie sich die Banken entscheiden werden, dürfte klar sein.
Die Lösung heißt: ein anonymes Konto bei einer chinesischen Bank in Hongkong
Das Bankgeheimnis, das jedem Druck standhält, bekommt man über ein anonymes Konto bei einer chinesischen Bank in Hongkong.
Für die Einrichtung benötigen Sie eine Kopie eines (es muss ja nicht der eigene sein) Reisepasses, die nicht notariell beglaubigt sein muss, und eine aktuelle Energierechnung (weniger als 3 Monate alt.) Das war es schon. Den Rest erledigen Agenten vor Ort.
Das Ganze hat lediglich einen Haken: Sie dürfen als Person und als Ausländer ohne Hongkong-Adresse gar kein Konto in Hongkong eröffnen. Was Sie also brauchen, ist eine Hongkong-Unternehmung. Aber auch das ist selbstverständlich möglich.
Man braucht also ein (anonymes) Bankkonto auf den Namen einer Unternehmung mit Adresse in Hongkong. Dafür stehen zwei Optionen zur Auswahl:
Option 1
Eine Hongkong-Adresse mit Mail-Weiterleitung nach überall. Sowie eine wöchentliche Luftpost-Versendung eingehender Briefe. Dieses Leistungspaket bekommt man für rund 1.000 Euro plus 1.000 US-Dollar Bankkontoeinzahlung (über die man nach Kontoeröffnung dann auch verfügen kann) und 100 US-Dollar als so genannte Portohinterlegung.
Option 2
Eine Hongkong-Adresse mit Mail-Weiterleitung von Hongkong nach überall und eine Postanschrift wie oben plus Bereitstellung von einer Telefon- und einer Fax-Nummer sowie Telefon- und Fax-Nachrichtenweiterleitung. Diese Leistung kostet rund 1.500 Euro plus der 1.000 US-Dollar Bankkontoeinzahlung und den 100 US-Dollar für Porto.
Die Firma, die diesen Service anbietet, ist seit 20 Jahren am Markt und bekannt für spektakuläre und funktionierende Offshore-Konzepte und gilt als absolut seriös! Den Kontakt gibt es per KLICK für Private User only!
Und wie Sie Private User werden, das steht HIER!
Und noch ein Steuertipp:
Der deutsche Steuerzahler eröffnet ein Handelskonto bei einer chinesischen Bank in Hongkong. Das kann er von Deutschland aus machen. Auf diesem Konto spekuliert er mit chinesischen Aktien. Die Gewinne aus den Zockergeschäften fließen direkt auf ein Schweizer Konto. Auch das lässt sich ohne Probleme eröffnen. Die Verluste hingegen verrechnet er hier in Deutschland.
Skrupel müsse man nicht haben. Schließlich sind Spekulationsgeschäfte erlaubt, auch im Ausland. Sie müssen nur versteuert werden. Aber macht es der Bankkunde auch? China wird bei der Antwort nicht helfen.
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