Georg Recker17. August 2011 | 17:46 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur AJ

Georg Recker: Vorbei mit großer Klappe des Dubai 1.000 Hotel-Fonds-Initiators


Der Finanzwirt Georg Recker aus Hamm hatte den Finanznachrichtendienst GoMoPa.net bei der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verleumdung und Beleidigung angezeigt, nachdem GoMoPa.net seit Januar 2006 über die Ungereimtheiten und Risiken des von Recker initiierten Dubai 1.000 Hotel-Fonds berichtete.

 

Recker gab auch eine Schmutzkampagne im Internet über GoMoPa.net in Auftrag. Nun ist es mit der großen Klappe des offenbar kriminellen Fondsneulings vorbei.

Recker sitzt seit neuestem in Dubai in Untersuchungshaft und wartet auf die Überstellung nach Deutschland. Das teilte gestern die Firma Baker Offshore Incorporation gegenüber GoMoPa.net mit (bei ihr bestellten die Chefs der ACI-Dubai-Pleitefonds im Jahre 2009 neue Identitäten).

Bislang stand Georg Recker in Dubai seit dem 17. Februar 2011 lediglich unter Hausarrest. Das bedeutete bisher: Recker musste seinen Reisepass abgeben und durfte Dubai nicht verlassen, wie der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund, Staatsanwalt Henner Kruse (38), gegenüber GoMoPa.net am selben Tage erklärte.

Drei Tage zuvor, am 14. Februar 2011, wurde Recker in Dubai von der örtlichen Polizei verhaftet und dann aber vom örtlichen Staatsanwalt wieder auf freien Fuß (Hausarrest) gesetzt. Nun wurde die Lockerung aufgehoben.

Das alles geschah auf Druck des Auswärtigen Amtes. Bereits im Oktober 2008 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden vergeblich ein Fahndungsersuchen mit internationalem Haftbefehl gegen Recker herausgegeben. Der Haftbefehl gegen Recker lautet auf Kapitalanlagebetrug in 941 Fällen.

Das ist die von der Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelte Anzahl von geschädigten Anlegern, die in den Jahren 2005 bis 2006 an Recker insgesamt 24,8 Millionen Euro gezahlt hatten. Für ein 1.000-Betten-Hotel, das Recker laut Prospekt bis zum Sommer 2007 für knapp 143 Millionen Euro bauen lassen wollte und für das Recker sogar eine Auslastung von 70 Prozent versprach.

Das Hotel kam bis heute über eine Baugrube nicht hinaus. Nachdem Recker den Fonds im Sommer 2006 geschlossen hatte und die Anleger nun bis zum Jahre 2017 in einem geschlossenen Immobilienfonds festsaßen, tauchte Recker 2006 mit rund 23,8 Millionen Euro nach Dubai ab und ging dort neuen Geschäften nach (Ärztevermittlung, Einfamilienhaus-Projekt für Einheimische, Betreibung eines Dinosaurierparks und Vermietung selbstspielender Plexiglaspianos an Hotels).

Die Dortmunder Staatsanwaltschaft konnte bei einer Razzia in Deutschland im März 2008 nur rund 1 Million Euro Anlegergelder auf fünf Konten sicherstellen. Wo die restlichen 23,8 Millionen Euro geblieben sind, kann nur Recker selbst erklären, wenn er denn endlich nach Deutschland überstellt wird. Zwischen den Vereinigten Arabischen Emiraten und Deutschland besteht allerdings kein Auslieferungsabkommen.

Die Dortmunder Oberstaatsanwältin Ina Holznagel riet den Anlegern in einem Schreiben vom November 2008, sich vollstreckbare Titel zu besorgen, um von dem wenigen, in Deutschland sichergestellten Vermögen zumindest einen Teil abzubekommen.

Georg Recker muss zahlen

 

Ein Anleger aus Ostdeutschland, der im Jahre 2006 vertrauensvoll 100.000 Euro plus 5.000 Euro Agio eingezahlt hatte, erstritt nun vor dem Landgericht Dortmund einen bemerkenswerten Erfolg. Das Landgericht Dortmund verurteilte den Dubai 1.000 Hotel-Fonds-Initiator Recker am 28. Juni 2011 in Abwesenheit zur kompletten Rückabwicklung der Anlage und zur Zahlung von insgesamt 123.077,26 Euro an den Anleger (Aktenzeichen 1 O 242/10).

Bei der Verhandlung kam heraus, dass der Finanzwirt aus Hamm nie ernsthaft vorgehabt haben konnte, ein Hotel zu bauen. Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass (42), der den ostdeutschen Anleger gegen Recker vertrat, berichtet über haarsträubende Details.

Recker hatte gar keine Baulizenz mehr

Recker habe bis zum Sommer 2006 Geld für den Hotelfonds eingesammelt, obwohl er genau wusste, dass das Hotel anschließend gar nicht gebaut werden durfte. Dr. Klass: “Auf Nachfrage in Dubai ergab sich, dass das Grundstück unbebaut blieb und die zum Bau eines Hotels notwendige Lizenz seit Juni 2006 nicht mehr gültig war.”

Wer in Dubai ein Hotel für 143 Millionen Euro bauen will, muss zumindest die Hälfte anzahlen. Recker sammelte nur 24,8 Millionen Euro ein und schloss dann den Fonds. Das Geld hätte nie für den Hotelbau gereicht. Und der angebliche von Recker ins Spiel gebrachte Großinvestor, die Losna Limited aus der Karibikinsel Commonwealth of Dominic, hat nie die von Recker angekündigten 107 Millionen Euro überwiesen, wie Reckers Anwalt, Ekkehart Eberlein aus München, bestätigte.

Recker wollte die Ansprüche allerdings zurückweisen, weil der Prospekt inzwischen verjährt sei.

Dazu sagt Dr. Klass: “Auch die angeblich verstrichene Verjährungsfrist tat nichts zur Sache, denn die im Prozess wichtigen Ereignisse waren erst später aufgedeckt worden, wobei die Erstellung des Prospektes und die Anwerbung von Anlegern vom Gericht vor dem Hintergrund der Unrealisierbarkeit als vorsätzlich und sogar sittenwidrig bezeichnet wurde.”

Recker habe nicht hellsehen können und sei mit der Mittelverwendungskontrolleurin gar nicht verbandelt.

Reckers Verteidigung argumentierte nun, für Ereignisse, die nach dem Fondsbeitritt des Anlegers stattfanden, könne man nicht die Verantwortung übernehmen. Die aufgetretenen Probleme waren zum Zeitpunkt der Prospekterstellung nicht absehbar gewesen. Auch wurden persönliche Verstrickungen zwischen Kontrollinstanz und Verwaltungsgesellschaft bestritten.

Doch das Landgericht Dortmund kam da zu einer anderen Erkenntnis. Dr. Klass teilt mit:

Die aktuelle Klage bezog sich jetzt nicht nur auf die offensichtliche Vorspiegelung falscher Tatsachen. Selbst persönliche Beziehungen der Kontrollinstanz zur Verwaltungsgesellschaft waren verschwiegen worden. Das Gericht sah im Vorgehen der Verwaltungsgesellschafter eine arglistige Täuschung und ein Geschäftsgebaren jenseits jeglicher Seriosität und ohne eine wirklich funktionierende Mittelverwendungskontrolle.

Vielmehr sollte es offensichtlich von Anfang an die selbständige Kontrolle der Mittelverwendung nie geben, dies sei niemals Absicht der Verwaltungsgesellschaft gewesen.

Die eigentlich für die Sicherheit der Anlagen zuständige Kanzlei betrieb nur ein virtuelles Büro, in dem die zuständige Anwältin (Almut Landmesser – Anmerkung der Redaktion) auch seit 2006 nicht mehr erreichbar war. Dafür wurden persönliche Verstrickungen umso greifbarer: In Dubai wurde im Jahr 2008 das gemeinsame Kind von der Rechtsanwältin und einem der heute Angeklagten (Georg Recker – Anmerkung der Redaktion) geboren – ein persönliches Verhältnis von Mutter und Vater wird aber weiter bestritten, obwohl eine Heiratsurkunde aus Nevada vorliegt.

Recker kann sich also nicht mit Verjährung, Unvorhersehbarkeit und neutralem Verhältnis zur Mittelverwendungskontrolleurin herausreden. Das Urteil ist für die anderen 940 Anleger richtungweisend. 70 weitere Kläger werden allein von der KWAG, einer in Hamburg ansässigen Kanzlei, vertreten.




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