Direkter Erwerb einer EU-Staatsbürgerschaft durch Investition (Citizenship by Investment, CBI) ist in der EU nach dem Aus für Programme wie in Malta oder Zypern aktuell praktisch nicht mehr möglich. Dennoch gibt es für vermögende Investoren mehrere legale Alternativen, um einen EU-Pass zu erhalten – mehr dazu im Beitrag (unten).
EU-Staatsbürgerschaft – EuGH-Urteil zu Maltas Investorenprogramm
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 29. April 2025 entschieden, dass das maltesische Investorenprogramm zur Vergabe der Staatsbürgerschaft – auch bekannt als „goldener Pass“ – gegen EU-Recht verstößt und somit illegal ist. Damit muss Malta sein bisheriges Programm einstellen, bei dem ausländische Investoren durch erhebliche Geldzahlungen und Investitionen die maltesische Staatsbürgerschaft und damit die EU-Bürgerschaft erwerben konnten.
EU-Staatsbürgerschaft – maltesisches Investorenprogramm
Malta bot seit 2014 und zuletzt mit einem überarbeiteten Programm ab 2020 wohlhabenden Ausländern die Möglichkeit, gegen bestimmte Investitionen und Zahlungen die Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die Voraussetzungen waren unter anderem:
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Zahlung von mindestens 600.000 Euro an den maltesischen Staat (bei dreijährigem Aufenthalt), bzw. 750.000 Euro (bei nur zwölf Monaten Aufenthalt).
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Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 700.000 Euro oder Anmietung einer Immobilie mit mindestens 16.000 Euro Jahresmiete für mindestens fünf Jahre.
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Spende von mindestens 10.000 Euro an eine wohltätige Organisation.
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Nachweis eines sauberen Strafregisters und einer Gesundheitsprüfung.
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Das Programm ermöglichte auch die Einbeziehung von Familienangehörigen gegen zusätzliche Zahlungen.
Mit dem Erwerb der maltesischen Staatsbürgerschaft erhielten Investoren automatisch die EU-Bürgerschaft und damit das Recht, in allen EU-Ländern zu leben und zu arbeiten.
Warum ist das Programm rechtswidrig?
Der EuGH stellte klar, dass zwar jeder EU-Mitgliedstaat grundsätzlich selbst über die Vergabe seiner Staatsbürgerschaft entscheiden kann, dies aber im Einklang mit dem Unionsrecht erfolgen muss. Die Richter urteilten, dass die „Vermarktung“ der Staatsbürgerschaft, also deren Vergabe gegen Geld oder Investitionen, gegen grundlegende Prinzipien der EU verstößt:
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Die Staatsbürgerschaft dürfe nicht zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion werden, sondern müsse auf einem echten Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis zwischen Staat und Bürger beruhen.
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Die Praxis gefährde das gegenseitige Vertrauen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und untergrabe die Integrität der Unionsbürgerschaft.
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Die EU-Kommission hatte argumentiert, dass das Programm ein Einfallstor für Geldwäsche, Korruption und die Umgehung von Sanktionen sei.
Folgen des Urteils
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Malta muss das Investorenprogramm einstellen und darf keine Staatsbürgerschaften mehr gegen Geld oder Investitionen vergeben.
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Das Urteil ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
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Malta war das letzte EU-Land mit einem solchen Programm; vergleichbare Modelle in Zypern und Bulgarien wurden bereits eingestellt.
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Die EU-Kommission betonte nach dem Urteil: „Die EU-Bürgerschaft steht nicht zum Verkauf“.
Kritik – EU-Staatsbürgerschaft – Goldene Pässe
Die sogenannten „goldenen Pässe“ standen seit Jahren in der Kritik der EU-Kommission und vieler Mitgliedstaaten. Befürchtet wurden insbesondere:
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Missbrauch durch Kriminelle, Autokraten oder sanktionierte Personen, die sich so Zugang zur EU verschaffen könnten.
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Umgehung von Sanktionen, etwa gegen russische oder belarussische Staatsbürger nach Beginn des Ukraine-Kriegs.
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Einfallstor für Geldwäsche und Korruption.
Mit dem Urteil des EuGH ist das Kapitel der „goldenen Pässe“ in Malta und der EU beendet. Die Vergabe der Staatsbürgerschaft gegen Geld widerspricht dem Unionsrecht, das ein echtes Verbundenheitsverhältnis zwischen Staat und Bürger fordert. Die Entscheidung stärkt die Integrität der EU-Bürgerschaft und setzt ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung von Staatsbürgerschaften innerhalb der Europäischen Union
Alternativen für Investoren zum Erwerb einer EU-Staatsbürgerschaft
Direkter Erwerb einer EU-Staatsbürgerschaft durch Investition (Citizenship by Investment, CBI) ist in der EU nach dem Aus für Programme wie in Malta oder Zypern aktuell praktisch nicht mehr möglich. Dennoch gibt es für vermögende Investoren mehrere legale Alternativen, um einen EU-Pass zu erhalten >> hier gehts weiter