Wege zu finden, die zu einem anderen Ziel führen, sind Torsten Rademachers Spezialität”, bescheinigte das Branchenportal Giel.de im Jahr 2005 dem heute 57jährigen Bayreuther Wirtschafts- und Insolvenzanwalt und feierte den Chef einer großen Kanzlei als Krisenmanager.
Torsten Rademacher selbst hatte seine Kanzlei 1994 unter folgendem Handelsnamen angemeldet:
Dank Weitreichender Kompetenzen, Kanzlei Rademacher, Torsten Rademacher
Am 7. Dezember 2017 wurde der Firmen-Krisenmanager bei einer Razzia seines Büros (Rosestraße 18) und seines Wohnhauses verhaftet und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Seit Dezember 2018 wird ihm am Landgericht Hof ein Prozess wegen vorgeworfenen Betruges und Urkundenfälschung gemacht.
Die Hofer Staatsanwältin Christina Faltenbacher wirft Rademacher vor, seit 2001 bei 15 Firmen, die ihm von den Insolvenzgerichten Bayreuth und Hof anvertraut wurden, unberechtigt 5,1 Millionen Euro aus der Kasse für sich entnommen zu haben, wovon nur 1,8 Millionen Euro wieder zurückgeführt wurden.
Mit gefälschten Kontoauszügen, wie er inzwischen zugab, täuschte er für etliche Firmen eine Insolvenzmasse vor, die es gar nicht gab, und kassierte von den Insolvenzgerichten jedoch Vorschüsse auf die Phantasiemassen von 1,3 Millionen Euro.
Die Anklage geht ferner davon aus, dass sich der Jurist in vier Privatinsolvenzverfahren ungesetzlich bereichert hat. Hier habe er Menschen, die einen Insolvenzantrag stellten, über Jahre große und kleine Summen abstottern lassen. Das Geld habe er nicht an die Gläubiger weitergegeben, sondern behalten.
Die entnommenen Gelder soll Torsten Rademacher in seinen Kanzleibetrieb gesteckt haben. Zumindest bis 2007 hat die Polizei aber auch hohe Privatentnahmen registriert. Rund 400.000 Euro soll der passionierte Jäger Rademacher seiner Kanzlei jährlich für seinen privaten Lebenswandel entnommen haben. Später seien es nur noch ein Zehntel davon gewesen. Dies habe daran gelegen, dass die Hausbank stärker auf die Privatentnahmen geachtet habe.
Der Angeklagte Torsten Rademacher ließ bislang durchscheinen, dass er mit der rechtlichen Bewertung des Geschehens durch die Staatsanwaltschaft nicht einverstanden ist.
Er erklärte:
Unter diesen Vorgaben gebe es gar keinen Insolvenzverwalter, der sich nicht strafbar mache.
Die Staatsanwaltschaft bot ihm daraufhin an, sich als Kronzeuge für weitere Verfahren zur Verfügung zu stellen.
Rademacher: “Nur Unkosten bestritten”
Torsten Rademacher verteidigte sich unter anderem damit, dass er mit den Entnahmen nur Unkosten bestritten habe, die er als Insolvenzverwalter ja selbst gehabt habe. So seien für diese Unternehmen ja auch Steuererklärungen oder die Erstellung einer Buchhaltung erforderlich gewesen.
Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass ein Insolvenzverwalter prinzipiell nur auf Antrag und mit Zustimmung der Insolvenzgerichte Gelder aus der Masse entnehmen darf. Handelt er anders, verliert er jeglichen Vergütunganspruch. Da Torsten Rademacher trotzdem mit den Gerichten abrechnete, habe sich der Betrugsschaden um 1,3 Millionen Euro erhöht.
Schließlich beschuldigte Rademacher einen Banker einer Privatbank aus der Region, der inzwischen im Ruhestand ist: Er habe ihn über Jahre hinweg erpresst.
Die Staatsanwaltschaft Hof ließ daraufhin vorige Woche die Wohnung des Ex-Bankers durchsuchen und ermittelt wegen der Erpressungsvorwürfe.
Der einstige Bankangestellte lehnte auf Anfrage des Nordbayerischen Kuriers jede Stellungnahme ab. Nur soviel sagte er: