Adcada GmbH17. April 2020 | 0:07 | Lesedauer ca. 5 min | Autor: GoMoPa-Redakteur GS

Adcada GmbH / BaFin-Rückabwicklung: Anleger nicht Zug um Zug ins Grundbuch eingetragen


Der Ex-Postfinance-Mitarbeiter Benjamin Franklin Kühn (23) hat vor fünf Jahren in Mecklenburg-Vorpommern den Online-Modehandel Adcada GmbH im Gewerbegebiet Bentwisch bei Rostock gegründet und bietet seit 3 Jahren für seine Expansionpläne angeblich immobilienbesicherte Geldanlagen an, doch bei der Besicherung ist etwas schief gelaufen, weshalb die BaFin nun einschritt.

 

“Die Abwicklungen rund um die Immobilienanlagen sind nicht ideal verlaufen”, sagt ADCADA CEO Benjamin Franklin Kühn (23):

Der adcada.money Hypozins hat hinsichtlich der Abwicklung der Sicherheitenbestellung zu einem Verstoss gegen das Aufsichtsrecht geführt.

Gemeint ist, dass ihn die deutsche Finanzmarktaufsicht BaFin dabei erwischt hat, wie er nun selbst zugibt, dass ADCADA Anlegergeld entgegengenommen, aber die Anleger nicht Zug um Zug ins Grundbuch eingetragen habe, obwohl diese bankenübliche Sicherheit versprochen worden war.

Kühn verspricht in einer Stellungnahme am 15. April 2020:

Für unsere Anleger und selbstverständlich auch für die BaFin soll es keine Phase der Unsicherheit mehr geben. Wir nehmen die Verpflichtungen gegenüber unseren Anlegern sehr ernst. Zug um Zug halten wir nun die erforderliche Reihenfolge der Abwicklungen ein, um unseren Anlegern jegliche Sicherheit zu gewährleisten.

Heute, also einen Tag später, veröffentlichte die BaFin ein Verbot und die Rückabwicklung von “Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld” gegen die Adcada GmbH.

Der Schweizer Ex-Postmitarbeiter Benjamin Kühn aus dem Bergdorf Reute (700 Einwohner) darf mit dem Familienbetrieb seiner Mutter Adcada GmbH (Dana Kühn aus Au SG in der Schweiz gehören 90 Prozent, ihm 10 Prozent) aus dem Gewerbegebiet Bentwisch bei Rostock in Mecklenburg-Vorpommern nun keine “Verträge über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld” an Anleger in Deuschland mehr anbieten.

Alle bislang angenommenen Gelder muss der Online-Modeversandhändler Adcada GmbH “unverzüglich und vollständig” zurücküberweisen.

Das Verbot und die Rückabwicklung wurden bereits am 6. März 2020 erlassen.

Die Annahme der Anlegergelder war laut Bescheid ein unerlaubtes Einlagengeschäft.

Kühn sieht das Verbot allerdings dann doch eher sportlich und spricht in seiner Stellungnahme von einem Duell: “ADCADA vs. BaFin”.

Kühn hat gegen den Bescheid über den adcada.law-Rechtsanwalt Thomas Arndt aus Rostock (Friedhofsweg 47):

umfassend Widerspruch erhoben und Eilantrag mit umfangreicher Begründung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht, gerichtet auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Widerspruchs, gestellt, damit im Nachgang eine Klärung der streitigen Punkte im Hauptsacheverfahren erfolgen kann.

Kühn spielt außerdem ein bisschen Katz und Maus mit der deutschen Aufsicht, wenn er in seiner Stellungnahme zum Bescheid, der ihm vor der Veröffentichung zugegangen war, schreibt:

Betroffen sind hierbei aber nur Verträge bis Anfang 2019, die adcada GmbH vertreibt bereits seit Anfang 2019 selbst keine Hypozinsverträge mehr in Deutschland.

Nein, das macht die eigens im Fürstentum Liechtenstein gegründete Tochter ADCADA International AG. Und gegen die richtet sich der BaFin-Bescheid ja nicht ausdrücklich.




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