“Das kriminelle Vorgehen im Zusammenhang mit dem Betrug zum Nachteil der Remstalkellerei wird mit dem Begriff des ‘Rip Deal’ beschrieben”, teilte Jürgen Glodek von der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit des Landeskriminalamtes mit. “Durch die polizeiliche Kriminalprävention wird vor dieser und weiteren Betrugsmaschen gewarnt und werden entsprechende Verhaltenstipps ausgesprochen.”