Eine Strafkammer des Landgerichts Köln hat bezüglich der ermittelten IP-Adressen festgestellt, dass immer wieder Fehler vorkommen. Dabei bezieht sich das Landgericht Köln auf Beobachtungen, dass bei der Abfrage von IP-Adressen Provider zurückmelden, dass zu dem betreffenden Zeitpunkt keine Session zur konkreten IP-Adresse gefunden werden konnte. Derartige Fehlverknüpfungen sind kein seltenes oder vereinzeltes Phänomen. Bei einigen Verfahren habe – so die Staatsanwaltschaft – die Quote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50 % gelegen, bei einem besonders eklatanten Anzeigenbeispiel sogar über 90 %