Das neue Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes, welches ab dem 01.07.2010 in Kraft treten soll, bringt den Verbrauchern einen Anspruch auf Umwandlung ihres bereits bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Der Verbraucher erhält dadurch den Vorteil, dass er, bei Vorliegen einer Pfändung, sofort an sein Geld kommt und nicht erst eine komplizierte Freigabeprozedur beim zuständigen Gericht durchlaufen muss, wie es die alte Gesetzeslage vorgab. Problematisch an der neuen Regelung
Gesetzes?n24. März 2010 | 6:02 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa