Im Berufsleben ist der Arbeitsdress keineswegs “Jacke wie Hose”. Denn welche rechtlichen Regeln gelten, richtet sich nach der jeweiligen Kleidungsart. Für Schutzkleidung muß der Arbeitgeber die Kosten alleine tragen, für Arbeitskleidung kann auch der Arbeitnehmer ganz oder teilweise aufkommen müssen. Dann können aber die Kosten eventuell bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Ob und wie Sie die Kosten für Ihre Berufsbekleidung beim Fiskus geltend