Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat den von einer deutschen Anlegerin gegen eine Brokerfirma mit Sitz im US-Bundesstaat New Jersey geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen Verlusten aus Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen bejaht. Geschädigte Anleger, deren Kapitalanlage einen ausländischen Bezug aufweist, haben nun bessere Chancen und sollten sich rechtsanwaltlich beraten lassen.