Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat den von einer deutschen Anlegerin gegen eine Brokerfirma mit Sitz im US-Bundesstaat New Jersey geltend gemachten Schadensersatzanspruch wegen Verlusten aus Optionsgeschäften an US-amerikanischen Börsen bejaht. Geschädigte Anleger, deren Kapitalanlage einen ausländischen Bezug aufweist, haben nun bessere Chancen und sollten sich rechtsanwaltlich beraten lassen.
Bundesgeri11. März 2010 | 15:45 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa