In Bezug auf die Gültigkeit ausländischer Führerscheine hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes seine Rechtsprechung geändert. Nach eigenen Angaben folgt es damit europarechtlichen Vorgaben. Die Richter stellten klar, dass deutsche Führerscheinbehörden einer EU-Fahrerlaubnis die Gültigkeit für das Bundesgebiet nicht aberkennen dürfen. Aber aufgepasst: Ist in dem ausländischen Führerschein ein Wohnsitz im Bundesgebiet eingetragen, bleibt es bei der bisherigen Rechtsprechung
F?hrersche1. Februar 2010 | 8:09 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa