Das Landgericht Frankfurt am Main setzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Kick-Backs konsequent fort. Da die SEB AG zu einer außergerichtlichen Einigung nicht bereit war, mussten die Rechte der Rentnerin im Klagewege durchgesetzt werden. Dies führte nun dazu, dass die SEB Bank AG 197.671,05 Euro an die Klägerin zahlen und drei der im Depot der Rentnerin befindlichen Wertpapiere zurücknehmen muss. Das Landgericht sah es als erwiesen an