Klare Worte findet der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe für “Kreditinstitute, die versuchen, die offensichtliche Willensschwäche eines finanziell überforderten Ehepartners oder nichtehelichen Lebensgefährten des Hauptschuldners zur Durchsetzung ihrer vermeintlichen Interessen zu nutzen”. Die in dieser Weise erlangten Bürgschaften oder Unterschriften auf dem Darlehens- bzw. Kreditvertrag als sog. Mithaftender sind nichtig, weil die Bank die emotionale Verbundenheit zwischen
B?rgschaft30. November 2009 | 7:55 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa