Das novellierte Unterhaltsrecht schwächt die Position verlassener Partner, die Rechte von Kindern sind gestärkt worden. Wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist, jedem Unterhaltsberechtigen den vollen, ihm zustehenden Unterhalt zu gewähren, legt das Gesetz eine Rangfolge fest. Erste Urteile zeigen die Auswirkungen. Erstrangig werden danach die Ansprüche minderjähriger unverheirateter Kinder und volljähriger unverheirateter Kinder befriedigt, die jünger als 21 sind, erst an zweiter Rangstelle finden sich Ehegatten und