Ob es im Falle eines späteren Verkaufs steuerliche Fallen gibt ist die Frage, welche sich ausländische Investoren im Zuge der Lockerung des Immobilienerwerbs in Ungarn stellen. Besteuert wird ausschließlich ein erzielter Gewinn, der aus der Differenz zwischen dem Kaufpreis beim Erwerbszeitpunkt und dem Erlös beim Verkauf errechnet wird. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent, doch wie viel Steuern tatsächlich anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei einem 2004 erworbenen Wohnhaus fallen z.B. bereits 2009 keine Steuern mehr an, wenn werterhöhende Investitionen in die Immobilie getätigt wurden.