In einer Grundsatzentscheidung hat der Bundesgerichtshof klarere Strafzumessungsregelungen bei Steuerhinterziehungen aufgestellt – es sind jetzt alle verschuldeten Auswirkungen der Tat zu berücksichtigen. Es ist mit einer deutlichen Verschärfung der Strafen bei Steuerhinterziehung zu rechnen. In einem aktuellen Fall hatte der Angeklagte eine Kette von Scheingeschäften gebildet, durch die weitere Steuern hinterzogen wurden. Eine vom LG ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung kassierte der BGH: Da in diesem Fall der Steuerhinterziehung besondere Umstände vorlägen, ist die Verhängung einer unbedingten Freiheitsstrafe geboten.