Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer sind viele Unterschiede zwischen Ost und West verschwunden. Beim Erben und Vererben, beim Testament und bei den Rechten von Nachkommen existieren aber Besonderheiten fort. Kompliziert wird es in Fällen, in denen nicht das Recht der Bundesrepublik anzuwenden ist, sondern das alte DDR-Recht. Anders als in der Bundesrepublik waren z.B. in der DDR nichteheliche Kinder grundsätzlich erbberechtigt. Auch ostdeutsche Testamente sind weiter bindend, sofern sie