Mit der am 01.01.2009 in Kraft getretenen Erbschaftssteuerreform ist der Steuersatz der Angehörigen der Steuerklassen II und III angehoben worden. Vor diesem Hintergrund erscheint die Erwachsenenadoption als mögliches Steuersparmodell. Durch Annahme eines Volljährigen als Kind wird dieser der Steuerklasse I zugehörig und kommt somit in den Genuss der niedrigen Steuersätze und hoher Freibeträge. Allerdings ist die erfolgreiche Adoption davon abhängig, dass dem zuständigen
Erwachsene11. August 2009 | 6:56 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa