In wirtschaftlich schwierigen Zeiten blüht der Pfusch: Was alle selbstverständlich nur vom Hörensagen ohnehin wissen, ist leicht erklärt. Kunden trachten, wo immer es möglich ist, Kosten zu sparen; Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit machen personelle Kapazitäten für Dienstleistungen ohne Rechnung frei. Private, die sich der Dienste eines bereits tatentschlossenen Pfuschers bedienen, machen sich finanzstrafrechtlich nicht haftbar. Stiften sie jedoch bewusst an, droht
Dienstleis24. Juli 2009 | 13:08 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa