Die Rechtslage zum Führerscheintourismus hat sich zum 19. Januar 2009 geändert: Wer ab diesem Datum einen anderen EU-Führerschein erwirbt, um trotz Entziehung der Fahrerlaubnis im eigenen Land wieder mobil zu sein, wird bei Fahrten in Deutschland wegen Fahrens ohne Führerschein angezeigt. Der EuGH hat erneut ein Urteil gegen die Anerkennung ausländischer Führerscheine gefällt
F?hrersche23. Februar 2009 | 6:50 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa