Künftig wird die Vollstreckung von rechtskräftigen ausländischen Einziehungs- und Verfallsentscheidungen erleichtert, weil die in einem Mitgliedstaat der EU ergangene Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich anerkannt wird. Auch kann der Verfall von Vermögenswerten angeordnet werden, die durch Straftaten erlangt wurden. Kriminelle dürfen aus ihren Straftaten kein Kapital schlagen