Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat darauf hingewiesen, dass mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 Factoring und Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistungen qualifiziert worden sind. Damit ist für die Ausübung dieser Tätigkeiten künftig eine Erlaubnis gemäß Paragraph 32 Abs.1 KWG erforderlich
BaFin: Fac14. Januar 2009 | 14:46 | Lesedauer ca. 1 min | Autor: GoMoPa