Seit 2014 ist der Heidenheimer Geschäftsmann Wolfgang Wilhelm Reich (42) rechtskräftig vorbestraft. Wurde er noch während der Bewährung erneut straffällig?
Das Landgericht Stuttgart hatte ihn nach einem Geständnis im Jahr 2013 zu anderthalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Reich habe bei 32 von ihm gegründeten Firmen Marktbewegungen vorgetäuscht, obwohl nur 7 davon überhaupt Umsatzerlöse erzielten, und dann die angeblich tollen Aktien angepriesen und verkauft. Von dem tatsächlich vorhandenen Vermögen der Unternehmen gönnte sich Multi-Vorstand Wolfgang Wilhelm Reich dem Urteil zufolge einige Privatdarlehen im Wert von mehreren hunderttausend Euro.
Hat Wolfgang Wilhelm Reich noch während der Bewährungszeit erneut eine Straftat begangen und Vermögen veruntreut?
Wie Amtsgerichtsdirektor Rainer Feil vom Amtsgericht Heidenheim an der Brenz am 4. März 2022 der Heidenheimer Zeitung bestätigte, wird dem 42jährigen Reich nun Untreue zum Nachteil der in Hamburg registrierten und in Heidenheim verwalteten Aktiengesellschaft Kremlin AG vorgeworfen, deren Vorstandsvorsitzender er war und nach einem Ausflug in den Aufsichtsrat auch heute wieder ist.
Das Amtsgericht Heidenheim hat die Untreue-Anklage zugelassen und das Hauptverfahren gegen Wolfgang Wilhelm Reich eröffnet. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Es ist die Rede von Ende März 2022.
Sechs Jahre liegt der Vorfall zurück, wegen dem sich nun der Heidenheimer Geschäftsfmann vor dem Amtsgericht Heidenheim verantworten muss.
Worum es dabei geht, erfuhr GoMoPa genau von dem Mann, der damals die Strafanzeige stellte: Kremlin-Aktionär Ralf Bake (55).
Bake ist selbständiger Aktienanalyst, Anlageberater und Alleininhaber und Alleingeschäftsführer der MAV Vermögensverwaltung GmbH aus Mannheim und zudem Aufsichtsratschef der Valora Effekten Handel AG aus Ettlingen, dem ältesten börsenunabhängigen Wertpapierhandelshaus in Deutschland.
Bake teilte in seiner MAV-Rundmail vom 6. März 2022 zum Fall Reich folgendes mit: