Torsten Riebe13. Oktober 2014 | 9:17 | Lesedauer ca. 5 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Windiger Abmahnanwalt Torsten Riebe wegen Betruges vor Gericht


Rechtsanwalt Torsten Riebe (49) verschickte im Namen der Hamburger Kanzlei “Bode und Partner” Abmahnungen an Hunderte Internethändler. Er behauptete, im Auftrag einer US-Firma tätig zu sein und forderte aufgrund von angeblichen Gesetzesverstößen neben einer Unterlassungserklärung auch eine pauschale Zahlung von 770 Euro von den Online-Shop-Betreibern, um kostspielige Gerichtsverfahren abzuwenden. Dafür muss sich Riebe nun wegen Betruges und Untreue am 15. Oktober vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten.

 

Im März 2013 kursierte eine Abmahnwelle im Internet, die sich gegen Betreiber von Online-Shops richtete. Absender war der Hamburger Rechtsanwalt Torsten Riebe im Auftrag der Firma Order Online USA Inc., mit Sitz in einem Briefkasten in der 109 E 17th St 25. in 82001 Cheyenne, im US-Bundesstaat Wyoming. Er behauptete wahrheitswidrig, bei der US-Briefkastenfirma handele es sich um einen Konkurrenten der Internethändler in Deutschland. Tatsächlich wurde die Scheinfirma um Geschäftsführer Lothar Kühnert erst im Januar 2013 – also nur zwei Monate vor dem Anrollen der Abmahnwelle – gegründet.

Das Nachrichtenmagazin Heise erklärte dazu:

Als Basis für die Abmahnung gilt ein sogenanntes Wettbewerbsverhältnis, also etwa das Angebot von gleichen oder ähnlichen Waren. Solch ein Wettbewerbsverhältnis sieht die Order Online USA, Inc. zu nahezu allen Branchen gegeben und begründet dies mit dem Betrieb eigener Shopping-Portale wie beispielsweise usaproductsshop.com, restpostenverzeichnis.info, shopnavigation.com und tv24store.com.

Die Registrierungen der Webseiten wurden anonym durchgeführt. Einige der Webseiten enthielten den Impressums-Hinweis “Pflichtangaben gem. § 5 TMG”, was für US-Webseiten eher ungewöhnlich ist. Zudem gab es weitere Hinweise, die auf Deutschland als Ursprungsland hindeuteten. So wurde unter anderem die Hamburger Firma vomiox GmbH als Domain-Inhaber angegeben. Auf den Webseiten wurden nur für kurze Zeit vergleichsweise überteuerte Waren angeboten, um den Anschein zu erwecken, es handele sich um ernsthafte Online-Shops. Mittlerweile werden die Webseiten nicht länger betrieben und stehen wieder zum Verkauf.

Rechtsanwalt Riebe forderte in den Abmahnschrieben Namens und in Vollmacht der Firma Order Online USA Inc. die Betreiber der Internetshops auf, es zukünftig zu unterlassen, die Verbraucher hinsichtlich der wesentlichen Merkmale (Verkaufseinheit, Gewicht, Gütebezeichnung, Verpackungsart und Preisbestandteile) der zu bestellenden Waren nicht vor Vertragserklärung klar und verständlich zu informieren. Außerdem forderte die Firma Order Online USA Inc. auf, es zukünftig zu unterlassen, bei dem Bestellbutton die unzulässige Bezeichnung “Bestellen” zu verwenden. Richtigerweise müsse es nach neuester deutscher Rechtsprechung (“Button-Lösung”) “kostenpflichtig bestellen” heißen.

Die “Button-Lösung” schreibt vor, dass die Kunden, bevor sie einen Vertrag abschließen, deutlich darauf hingewiesen werden müssen, wenn Kosten anfallen. Informiert der Anbieter nicht deutlich über die Kosten, hat er keinen Anspruch auf Bezahlung. Die im August 2012 in Kraft getretene gesetzliche Regelung ist zur Erhöhung der Transparenz im Onlinehandel gedacht. So sollen Kunden künftig besser vor Abzockern und Betrügern geschützt werden, indem ihnen klar vor Augen geführt wird, welcher “Klick” bares Geld kostet.

Torsten Riebe forderte als bevollmächtigter Vertreter der Firma Order Online USA Inc. die Shop-Betreiber auf, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung bis zu einem bestimmten Datum unterzeichnet an die Kanzlei “Bode und Partner” zurückzusenden. Zudem forderte Riebe unter Hinweis auf angebliche Schadensersatzansprüche seiner Mandantin sodann von den Empfängern eine pauschale “Vergleichszahlung” von 770 Euro zur Vermeidung einer kostenintensiven gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Insgesamt verschickte Riebe 1.800 Abmahnungen an Betreiber von Online-Shops und konnte so wohl mehr als 30.000 Euro erbeuten. Generalstaatsanwaltschaft Hamburg berichtet:

28 Adressaten zahlten daraufhin den geforderten Pauschalbetrag, 29 Adressaten zahlten einen Teilbetrag und 43 Adressaten erstatteten Strafanzeige, ohne eine Zahlung zu leisten.




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