Bundesfinanzminister, Vizekanzler und Kanzlerkandidat der SPD Olaf Scholz (63) wollte das letzte große Scheunentor für Null Steuern großer Immobilienkonzerne in Deutschland bereits 2019 schließen. Doch sein Gesetzespassus wurde von der CDU/CSU wieder rausgeworfen.
Das Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz), das nun am 21. Mai 2021 vom Bundestag verabschiedet und am 25. Juni 2021 vom Bundesrat gebilligt und am 30. Juni 2021 verkündet wurde, schließt das Scheunentor nicht.
Durch diese Gesetzeslücke können nun weiterhin Vermieter (Investoren in Wohnimmobilien) ganz legal dem deutschen Fiskus eine Nase drehen.
Der Steuertrick, den Scholz beenden wollte und nicht durfte, ist simpel, aber effektiv.
Man installiert in einer Steueroase wie zum Beispiel den Cayman Islands oder auf Tortola (Britische Jungferninseln) eine Briefkasten-Mutterfirma. Die nimmt von einer Bank Kredite zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent auf und reicht die Kredite an ihre in Deutschland tätigen Tochtergesellschaften zu einem Zinssatz von 7,5 Prozent weiter.
Gerhard Schick von der Bürgerbewegung Finanzwende e.V. erläuterte dem ARD-Magazin MONITOR vor wenigen Tagen:
Über diese hohen Zinsen wird praktisch der Gewinn, der eigentlich in Deutschland anfallen würde, ins Ausland geschoben. Und kann dann steuerfrei weiter an die Eigentümer geschoben werden.
Und damit gelinge es, dass dem Finanzamt in Deutschland gesagt werden kann: Wir haben doch gar kein Gewinn in Deutschland. Was wollt Ihr da an Steuerzahlungen von uns?
Durch solche künstlich produzierten Kosten gehen dem deutschen Staat nach Schätzungen des deutschen Netzwerkes Steuergerechtigkeit jedes Jahr 5 bis 7 Milliarden Euro verloren.
Konzerne, die in der Öffentlichkeit kaum bekannt sind, wie die Pears Group der britischen Familie Pears, das Wohnunternehmen Carlyle von Thomas Carlyle aus Washington D.C. oder der Luxemburger Optimum Evolution Fund, besitzen Tausende Wohnungen in Deutschland. Fragen dazu wollten die Unternehmen nicht beantworten.
Nach dem Gesetzesvorschlag von Olaf Scholz sollte der Zinssatz gelten, zu dem sich der Konzern von der Bank Geld leiht. Überteuerte interne Zinsen sollten damit passe sein.
Ein großer Fortschritt. Doch dann ging es in die Verhandlungen mit der CDU/CSU-Fraktion. Und danach wurde der entscheidende Passus von einem Tag auf den anderen einfach ersatzlos gestrichen.
Zahnlose Zinsschranke – da umgehbar
Die Union begründet die Abfuhr von Scholz mit dem Argument: Es gibt doch eine Zinsschranke.
Der Schönheitsfehler: Sie wirkt kaum. Die Zinsschranke regelt, dass in Deutschland Zinszahlungen über 3 Millionen Euro nur zu einem Teil abgesetzt werden dürfen.
Aber die Unternehmen nutzen auch hier einen Trick.