Wir verwalten Ihre Trades anders!, verspricht der Forex- und CFD-Broker TopTradePro.com und stellt sich Privatanlegern mit warmen Worten als Freund und Helfer vor:
ÜBER UNS
TopTradePro wurde im Jahr 2003 mit der Mission gegründet, Senioren und Anfängern, profitable Erfahrungen zu machen helfen, indem die Handelsstrategie und das Marktwissen verbessert werden.
GoMoPa erhielt nun dazu von einem Interessierten folgende Anfrage:
Bei Freunden, die in dieser Angelegenheit “Cryptocoins” bewanderter sind als ich, hörte ich, daß das Geld für den angebotenen, automatisierten Crypto-Coin-Handel von einem Unternehmen Flutterwave Inc. in Nigeria per Lastschrift eingezogen werde, die bankseitige Überprüfung zuvor jedoch zirka eine Woche dauere.
Direkt Negatives hörte ich allerdings nicht.
Mir erschließt sich nicht, weshalb ein Unternehmen TopTradePro einen hierzulande fast unbekannten Payment-Service mit dem Einziehen der Geldmittel beauftragt, die für den Handel bestimmt sind – wissen Sie bei GoMoPa mehr darüber???
Wissen Sie auch, ob GoMoPa-User Erfahrungen mit dem Unternehmen TopTradePro gesammelt haben, und wie Ihre Einschätzung dieses Angebotes ist???
Mit freundlichen Grüßen
Auf der Plattform ScamOnline.net haben sich bereits erste Kunden von TopTradePro.com gemeldet, die einen Scam beklagen.
Scam ist eine Leistung, die im Voraus bezahlt, aber dann nicht erbracht wird.
Die Blogger erklären den Geschädigten, warum sie denken, dass TopTradePro ein möglicher Betrug sein könnte:
TopTradePro weist viele Nachteile auf…
Zum Beispiel:
MetaTrader, eine wichtige Software für den Handel, wird nicht verwendet.
Es wird eine einfache Webversion verwendet.
Für viele Kunden ist es unmöglich, Geld abzuheben. Es wird eine Gebühr erhoben, aber Sie können niemals abheben
Ein weiterer Grund: Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA gab am 24. Mai 2019 bekannt, dass TropTradePro / Ideas in Motion Ltd.
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.
Es ist dem Anbieter daher das Einlagengeschäft (§ 1 Abs. 1 Z 1 BWG) nicht gestattet.
Außerdem: Vorsicht vor versprochenen Einlagenboni