HMK V AG28. Dezember 2020 | 22:49 | Lesedauer ca. 4 min | Autor: GoMoPa-Redakteur SS

Täuschungsklage gegen HMK V AG – Goldkontor, Helvetisches, Bayerisches + Österreichisches Münzkontor


Die Staatsanwaltschaft Thurgau wirft dem Schweizer Goldmünzen- und Medaillenvertrieb Helvetisches Münzkontor HMK V AG (HMK.eu) aus Kreuzlingen aggressive Verkaufsmethoden und Irreführung vor.

Die HMK V AG tritt in der Schweiz unter der Marke Helvetisches Münzkontor (Muenzkontor.ch), in Deutschland unter den Marken Bayerisches Münzkontor (BMK, muenzkontor.de) in Aschaffenburg sowie Goldkontor (Goldkontor.de) in Waldaschaff und in Österreich in Wolfurt unter der Marke Österreichisches Münzkontor (Muenzkontor.at) auf.

Die HMK V AG gehört zur Göde Holding GmbH & Co. KG des Versandhandelsunternehmers Dr. Michael Göde aus dem bayerischen Waldaschaff, der 1979 mit der Gründung eines Weltraum-Briefmarken-Vertriebs in Aschaffenburg den “Grundstein seines Erfolges legte”, wie es in einer Pressemitteilung zum 40jährigen Firmenjubiläum der Göde-Gruppe heißt.

 

Eröffnung des ersten Goldkontor.de-Shops am 20. Juli 2012 in der Wilhelmstraße 4 in Wiesbaden von links nach rechts: Fachberater für Edelmetalle Florian Kern, Geschäftsführer Goldkontor.de und Verwaltungsrat der HMK V AG Joachim Wende, Inhaber und Geschäftsführer der GÖDE Gruppe mit HMK V AG Dr. Michael Göde (mitte), Vertriebsleiter Andreas Kupisch und Goldkontor.de-Geschäftsführer Frank Kriegl © Pressefoto Göde-GruppeEröffnung des ersten Goldkontor.de-Shops am 20. Juli 2012 in der Wilhelmstraße 4 in Wiesbaden von ... mehrEröffnung des ersten Goldkontor.de-Shops am 20. Juli 2012 in der Wilhelmstraße 4 in Wiesbaden von links nach rechts: Fachberater für Edelmetalle Florian Kern, Geschäftsführer Goldkontor.de und Verwaltungsrat der HMK V AG Joachim Wende, Inhaber und Geschäftsführer der GÖDE Gruppe mit HMK V AG Dr. Michael Göde (mitte), Vertriebsleiter Andreas Kupisch und Goldkontor.de-Geschäftsführer Frank Kriegl © Pressefoto Göde-Gruppe

 

Das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft Seco (Schweizer Wirtschaftsbundesbehörde) in Bern hat Strafantrag gestellt.

Die Ermittlungen begannen vor 2 Jahren. Dabei kam es 2018 bei der HMK V AG in Kreuzlingen auch zu einer Hausdurchsuchung.

Im Ergebnis sprach die Staatsanwaltschaft Thurgau gegen die HMK V AG eine bedingte Geldstrafe aus. Die Firma erhob gegen diesen Strafbefehl Einspruch, weshalb der Fall nun vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verhandelt wird.

Für die Gerichtsverhandlung steht noch kein Termin fest. Gemäss der Staatsanwaltschaft werden auf Antrag des Seco noch einige Sachverhalte nachgeschoben.

Dann wird das Gericht die Anklage prüfen.

Bei der Strafuntersuchung ging es um den Verdacht des mehrfachen unlauteren Wettbewerbs, schreibt die Staatsanwaltschaft auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins Espresso vom 15. Dezember 2020:

Es ging einerseits um irreführende Bestellformulare.

Der Kunde bestellte eine Goldmünze, willigte aber im “Kleingedruckten” in eine Bestellung einer ganzen Münzreihe ein.

Zudem hatte die Strafuntersuchung aggressive Verkaufsmethoden zum Inhalt.

Das Seco sagt dazu:

Die Bestellcoupons sind Formulare, die so ausgestaltet sind, dass nach Auffassung des Seco ein Durchschnittsleser über den Umfang der Münzen-Bestellung getäuscht wird.




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