Schade: Früher konnte man über den einstigen RTL-Moderator und Kölner Anwalt Professor Dr. Ralf Höcker (48) noch lachen, wie er sich selbst im Feuilleton der Neuen Zürcher Zeitung vor kurzem erinnerte:
Ich bin mit bunten Söckchen in einer TV-Show gesessen und habe mich auf Comedy-Bühnen über Beischlafpflicht in der Ehe unterhalten.
Jeder geistig gesunde Mensch würde sagen: Das ist der berufliche Untergang. Aber es hat nicht nur nicht geschadet, es hat sogar genützt.
Von 2009 bis 2011 moderierte Anwalt Höcker mit Andrea Kiewel die RTL-Jura-Comedyshow “Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer“.
Heute bekämpft Höcker die öffentliche Bühne und provoziert reihenweise Journalisten und Medien, um davon “auskömmlich” zu leben, wie er ebenfalls selbst sagt.
Für Höcker hat die Presse nicht mehr Grundrechte als ein Karnevalsverein.
Sein Referat auf der Dreikönigstagung beim Medieninstitut Verband Schweizer Medien im Januar 2017 hieß:
Wie man Journalisten mit Peitsche und Kavallerie in Schach hält.
Höcker bestreitet, dass die Medien eine vierte Gewalt sind. Wenn, dann sei er, Höcker, die fünfte Gewalt.
Wer bei der Kanzlei Höcker landet, hat in vielen Fällen allerdings keinen guten Ruf mehr zu verlieren.
Höcker nimmt Mandate an, die Kollegen ablehnen, weil sie Reputationsprobleme fürchten.
Höcker ist da selbstbekennend schmerzfrei:
Ein Anwalt mit Berufsethos muss bereit sein, Hitler gegen Stalin und Stalin gegen Hitler zu vertreten, und zwar je nachdem, wer als Erster anruft.
Zu seinen Referenzen zählen der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und die AfD. Aber auch Graumarktkapitalgrößen wie der in die Schweiz verzogene deutsche Kapitalvernichter Sven Kaufmann (vormals Sven Donhuysen), der sich mit seiner Megadon AG gern als Business-Aktivist präsentiert, wie GoMoPa berichtete.
Sein selbstgestecktes Ziel: mehr Mandanten, mehr Kasse machen mit Labels wie “Erdogan-Kanzlei” oder “AfD-Kanzlei”:
Jedes neue Label hat neue Mandanten gebracht, und jedes neue Label hat alte Mandanten vertrieben. Aber unter dem Strich sind wir immer weitergewachsen. Also muss es einen Werbeeffekt haben.
Schon vor zwölf Jahren hat allerdings sein Namensvetter Karl-Wilhelm Höcker als Vorsitzender des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins gewarnt, wie GoMoPa berichtete:
Ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig.
Ein schmaler Grat für den Ex-Komiker Ralf Höcker.
GoMoPa wollte von Höcker wissen:
GoMoPa: Warum hat Ihre Kanzlei in der Vergangenheit immer wieder den in der Schweiz lebenden deutschen Investor Sven Kaufmann, vormals Sven Donhuysen, vertreten?
Professor Höcker: Keine Antwort.
GoMoPa: Ihnen kann doch nicht entgangen sein, dass unter dessen Initiierung oder Leitung immer wieder viele Anleger sehr viel Geld verloren, weshalb Risikowarnungen von großem öffentlichen Interesse sind.
Beispiel 1:
2015 wandte sich Sven Donhuysen selbst an die Presse und sprach von einem möglichen Betrug bei der Henning Gold Mine und dem seit 2014 dazugehörigen Emissionshaus Canada Gold Trust (CGT) aus Konstanz mit “einer Deliktsumme von mindestens 15 Millionen Euro.”
Er beschuldigte öffentlich den Bankenkonten-Berechtigten der Henning Gold Mine Inc. Jörg Schmolinski aus Wien.
Der deckte jedoch auf:
Herr Donhuysen hat maßgebliche Beträge von der Henning Gold Mines Inc. erhalten (im zweistelligen Millionenbereich)… Es handelt sich dabei um Zahlungen an Sven Donhuysen privat, Megadon AG mit Sitz in Basel und Foresigth Foundation in Liechtenstein.
Und Sven Rathke, Vertriebsleiter bei CGT, bestägte auf Anfrage von GoMoPa, dass “Sven Donhuysen ein massgeblicher / beherrschender Gesellschafter”, der Canada Gold Trust sowie der angeschlossenen Henning Gold Mine Inc. gewesen sei.
GoMoPa fragte Professor Höcker: Trotzdem hat Ihre Kanzlei gegenüber GoMoPa jegliche Verantwortung Donhuysens geleugnet. Warum?
Professor Höcker: Keine Antwort.
Beispiel 2:
Nach dem Rücktritt von Sven Donhuysen am 17. Oktober 2017 als Geschäftsführer der Münchner EGI-Immobilienfonds (2.900 Kommanditisten bangen dort um ihre eingezahlten 70 Millionen Euro, hinzu kommen 23 Millionen Euro Genussrechtskapital an die dazugehörige Euro Grundinvest AG, die von Donhuysen in die Insolvenz geführt wurde) gab die geschäftsführende Kommanditistin BDCC Beteiligungs GmbH aus Berlin am 2. Januar 2018 in einer Sachstandsinformation wieder, was sie selbst von Donhuysen erfahren hat:
Auf der Ebene der sogenannten Objekt GmbH’s sind in den letzten Monaten die wesentlichen Vermögensgegenstände, zwei Villen und ein Hotel auf Mallorca, noch unter der Geschäftsführung von Sven Donhuysen veräußert worden.
Den mündlich mitgeteilten Veräußerungsüberschuss von 12 bis 13 Millionen Euro hat Herr Donhuysen nach eigener Auskunft in einen UNO Fund “Unique Network Opportunities Fund” (Wertpapierkennnummer CWN903741049) investiert.
Nach den aus dem Internet zugänglichen Informationen handelt es sich hier um eine aus dem Unternehmenskreis von Herrn Donhuysen initiierte Gesellschaft mit Sitz in Curacao, deren Geschäftszweck in ökologischen Projekten wie Aqua Farming und ähnlichem liegt.
An das Geld des UNO Fund ist kein rankommen. Die geschäftsführende EGI-Fonds Kommanditistin gesteht ein: “Zugriffsmöglichkeiten” der EGI-Fondsgesellschaften “gibt es nicht.”
Allerdings seien im Zusammenhang mit der UNO Fund Gruppe 4 Millionen Euro auf einem Bankkonto einer Schweizer Bank arrestiert worden, wie die Kanzlei Höcker für ihren Mandanten Donhuysen gegenüber dem Leipziger Portal DieBewertung.de im November 2017 bestätigte.
Der Berliner Anlegeranwalt Dr. Wolfgang Schirp stellte im Dezember 2017 Strafanzeige gegen Sven Donhuysen bei der Staatsanwaltschaft München I.
Die Fondsgelder aus München hätten gar nicht erst in Immobilien nach Mallorca fließen dürfen. Das hat Donhuysen auf einer Infoveranstaltung der EGI-Fonds Euro Grundinvest am 21. Februar 2017 am Münchner Hauptbahnhof persönlich zugegeben.
Der Anlegeranwalt Hartmut Göddecke aus Siegburg war dabei und erinnerte sich am nächsten Tag:
Donhuysen hat gestern selbst bestätigt, Gelder in Spanien reinvestiert und nicht, wie im Prospekt vorgesehen, verwendet zu haben. Mehr Zeugen als gestern die 150 Zeugen kann man gar nicht aufbieten.
Dennoch forderte die Kanzlei Höcker Rechtsanwälte den Anlegeranwalt Göddecke auf, mit Ablauf des 22. Februar 2017, 14 Uhr eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, die Aussage zurückzunehmen und nicht mehr zu wiederholen:
Selbst unter der Regie von Sven Donhuysen sind gemäß unseren Unterlagen Millionen ohne für die Geldgeber erkennbare vertragliche Grundlage nach Mallorca gegangen.
Wie in einem Interview mit GoMoPa geschehen.
GoMoPa fragte Professor Höcker: Warum hat Ihre Kanzlei so etwas Aberwitziges von Anwalt Göddecke verlangt?
Professor Höcker: Keine Antwort.
GoMoPa: Wie stehen Sie zu dem Satz Ihres Namensvetters Rechtsanwalt Karl-Wilhelm Höcker, den dieser als Vorsitzender des Osnabrücker Anwalts- und Notarvereins abgab: “Ein Rechtsanwalt, der seine Mandanten beim Betrug unterstützt, macht sich der Beihilfe schuldig”?
Professor Höcker: Keine Antwort.
GoMoPa: In einer E-Mail, die der Stiftung Warentest vorliegt, teilte Ihre Kanzlei der eigenen Mandantschaft mit, dass Ihre Kanzlei die Berichterstattung über die Mandantschaft für zulässig hält, woraufhin das Mandat beendet wurde. Warum haben Sie im Vorfeld des Artikels vom 5. April 2014 anstatt die Fragen von Finanztest zu beantworten, mit presserechtlichen Schritten gedroht? Halten Sie dieses Vorgehen für seriös?
Professor Höcker: Keine Antwort.
GoMoPa: Warum haben Sie gegenüber dem RBB-Magazin Kontraste behauptet: Kontraste sei “presserechtlich [dazu] verpflichtet”, Ihre Antworten ungekürzt wiederzugeben, obwohl Ihr Fachkollege, der erfahrene Medienanwalt Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB, auf Nachfrage dazu einschätzt: “Ja, man darf kürzen. Das ist Teil der Pressefreiheit.”
Professor Höcker: Keine Antwort.
Auf der Suche nach neuen Mandanten behauptet nun Höcker seit dem 18. Dezember 2019 auf seiner Kanzleiseite über GoMoPa völlig substanzlos:
Häufig sind die Artikel wegen falscher Angaben oder haltlosen Verdachtsäußerungen unzulässig.
Falsch: Kein einziger Artikel auf GoMoPa ist “unzulässig”. Und erst Recht nicht wegen “falscher Angaben” oder “haltloser Verdachtsäußerungen”.
Anwalt Höcker blieb für diese leere Behauptung auch jedes Beispiel schuldig.
GoMoPa fragte bei Höcker nach.
GoMoPa: 1. Bitte begründen und belegen Sie Ihre Aussagen
a) häufig
a) unzulässig
b) falsche Angaben
c) haltlose Verdachtsäußerungen
in Artikeln von GoMoPa mit Beispielen.
Professor Höcker: Keine Antwort.
GoMoPa: 2. Für welche Mandantin haben Sie GoMoPa-Artikel aus den Google-Suchmaschinen erfolgreich löschen lassen? Welche Aussagen in den Artikeln waren “unzulässig” und “rechtwidrig” und warum?
Professor Höcker: Keine Antwort.
GoMoPa: 3. Rechtliche Siege sind doch für Anwälte immer eine Empfehlung. Warum nennen Sie die Mandantin auf Ihrer Seite nicht beim Namen?
Professor Höcker: Keine Antwort.
4. Für welche weitere Mandanten haben Sie schon, wie von Ihnen ebenfalls behauptet, GoMoPa-Artikel aus den Google-Suchergebnissen löschen lassen?
Professor Höcker: Keine Antwort.
Eher für Lacher sorgte sein Mitanwalt Dr. Lucas Brost mit einem Eigenbericht über den Leipziger Branchendienst DieBewertung.de.
Chefredakteur Thomas Bremer von DieBewertung.de schrieb über den recht unvollständigen “Bericht” des Höcker-Anwalts Dr. Lucas Brost über eine angeblich siegreiche Auseinandersetzung gegen ihn in einem Kommentar am 10. August 2019 in der Leipziger Samstagszeitung:
Vertreten hat Dr. Lucas Brost hier einen Schweizer Investor, so nennt er ihn, mit Namen Sven Kaufmann, der früher mal Sven Donhuysen hieß.
Jenen Sven Donhuysen, dessen Geschäfte für Anleger dann wenig erfolgreich verlaufen sind. Jenen Sven Donhuysen, der sich jetzt sogar einen anderen Nachnamen zugelegt hat. Warum wissen wir leider nicht.
Möglicherweise hat Dr. Lucas Brost ja den Namen des Mandanten bewusst nicht genannt, denn dann hätte man da vielleicht eine ganz andere Einschätzung auf der Leserseite.
Wir sehen den Artikel dann möglicherweise aber auch als Versuch der “Mandantenfängerei”.
Fragen Sie Dr. Lucas Brost doch einmal, wie viele Prozesse die Kanzlei gegen unsere Redaktion gewonnen hat und wie viele Prozesse zu unseren Gunsten ausgegangen sind?
Ob Sie dann die Kanzlei Höcker und insbesondere Rechtsanwalt Dr. Lucas Brost noch für eine erfolgreiche Kanzlei halten, bleibt Ihnen überlassen.
GoMoPa fragte bei Professor Höcker nach.
GoMoPa: Warum hat Ihr Kanzlei-Mitstreiter Dr. Lucas Brost auf Ihrer Kanzleiseite in einem Bericht einseitig einen gerichtlichen Teilsieg für den Schweizer Investor Sven Kaufmann gegen DieBewertung.de gefeiert, aber zugleich verschwiegen, dass er die Verfahren zu 70 Prozent verloren hat? Verliert Ihre Kanzlei damit nicht an Glaubwürdigkeit?
Professor Höcker: Keine Antwort.
Mieses Geschäft mit Sex-Abo-Fallen
Der Chefredakteur des Digital-Business-Magazins “t3n”, Stephan Dörner, hatte als Tech-Reporter der Tageszeitung WELT aufgedeckt, dass Ralf Höcker hinter Sex-Dating-Abofallen stand und erst nach der Berichterstattung zurücktrat:
Als Tech-Reporter bei der Welt stieß ich durch einen Interview-Partner auf eine Reihe von Online-Dating-Seiten, die allesamt derselben GmbH in Berlin gehörten und offensichtlich mittels Abofalle massenhaft Leute abzockten.
Der Vorwurf: Mit dem Wort “Einmalzahlung” – zwei Wochen für einen Euro – würden Zehntausende Männer über fast identische Online-Portale mit verschiedenen Namen in Abofallen auf Sex- und Flirtportalen gelockt. Das Testabo verlängert sich danach automatisch zum Premium-Halbjahresvertrag für monatlich 90 Euro – Kündigungen und Widerrufe würden ignoriert.
Frauen habe kein einziger Mann auf diesen Portalen jemals kennengelernt.
Was hatte Ralf Höcker damit zu tun?
Reporter Dörner:
Am Ende finden wir heraus, dass Ralf Höcker selbst Aufsichtsratsvorsitzender der Internetone AG ist, die hinter dem Netzwerk von Dating-Seiten steckt.
Unser Bericht wird unter anderem vom Handelsblatt, Meedia und Golem.de zitiert.
Am nächsten Tag tritt Höcker als Aufsichtsratschef der Internetone AG zurück.
GoMoPa sandte Professor Höcker dazu folgende Anfrage.
GoMoPa: Warum traten Sie als Aufsichtsratsvorsitzender der Internetone AG erst zurück, nachdem WELT-Techreporter Stephan Dörner (heute Chefredakteur des Digital-Business-Magazins “t3n“) sowie das Handelsblatt, Meedia und Golem.de veröffentlicht hatten, dass sich hinter Internetone AG ein Netzwerk von fiesen und teuren Sex- und-Flirt-Abofallen-Seiten verbargen, bei denen Kündigungen oder Widersprüche ignoriert wurden und nach den Recherchen nie ein Mann eine Frau kennengelernt habe? War Ihnen dieses Fallen-Geschäft zuvor egal?
Professor Höcker: Keine Antwort.
Stephan Dörners Fazit über die Kanzlei Höcker lautet: “Seriöse Unternehmen sollten diese Kanzlei nicht beauftragen.” Nun denn…