Die 195 Anleger des Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 3 GdbR, der von dem Rheinland-Pfälzer Emittenten Joseph Anton Geyer und seiner CUMULUS Gesellschaft für Immobilien Investitionen mbH (Sitz Ludwigshafen am Rhein) in den 1990er Jahren aufgelegt wurde, mussten schon vor fünf Jahren wegen einer drastischen Mietminderung des Gewerbemieters jeweils rund 3.750 Euro pro Gesellschafteranteil nachschießen. Ausschüttungen waren schon kurz nach Anschaffung der Immobilien eingestellt worden.
Der Immobilienfonds hatte Gewerbeimmobilien in den Neuen Bundesländern erworben und war 2010 in Schieflage geraten, weil die Kölner Penny-Markt GmbH den Mietvertrag ab 2011 zwar für zwei weitere Jahre verlängerte, aber statt 11.345 Euro wie bisher nur noch eine Monatsmiete von 2.000 Euro zahlte.
Den Anlegern war von Vermittlern der FIBEG Gruppe aus Ludwigshafen und vielen Kleinvermittlern unter Einfluss der berüchtigten Schrottimmobilien-Brüder Friedbert und Hans-Jürgen Schaul aus Heilbronn versprochen worden, der Anteilserwerb am Immobilienfonds trage sich aus Steuerabschreibungen und Mieteinnahmen ganz von allein.
Die Zeichner brauchten nicht mal Eigenkapital, sie unterzeichneten einfach eine notarielle Vollmacht für den Fondstreuhänder Peter Kuhlmann von der Kurareal Treuhandgesellschaft mbH aus Walldorf in Baden-Württemberg.
Und der Fondstreuhänder verhandelte mit den Banken die Kreditbedingungen aus und unterschrieb für die Anleger die Kredite, ohne dass ein Anleger je einen Fuß in eine Bank setzen musste. Bankintern wurden solche Geschäfte als Distanzgeschäfte bezeichnet.
Die GbR-Beteiligten traten zur Sicherheit meist ihre Lebensversicherungen ab.
Um nun die Fondsimmobilien des Cumulus No. 3 in Seifhennersdorf, Droysig und Eberswalde zu finanzieren, hatte die Fondsgesellschaft ein Darlehen über umgerechnet rund vier Millionen Euro aufgenommen.
Da die Fondsgesellschaft mit der Zahlung der Darlehensraten in Verzug gekommen war, kündigte die Bank das Darlehen und stellte es zum 31. Dezember 2014 fällig.
Da der Fonds keine 4 Millionen Euro hat, werden nun die Anleger von der Kanzlei Rechtsanwälte Papst, Lorenz + Partner aus Mannheim aufgefordert, gemäß ihrer quotalen Beteiligung den Kredit zurückzuzahlen. Das heißt, je höher die Beteiligung desto höher auch die Haftung.
Die Forderungen sollen von Cumulus bis zum heutigen 26. Juni 2015 bezahlt werden.
Wenn nicht, so wird in dem Mannheimer Anwaltsschreiben erklärt, müsse der Anleger zeitnah mit der Erhebung einer Klage ihm gegenüber rechnen.
Doch dagegen laufen gleich mehrere Rechtsanwälte Sturm, die darauf verweisen, dass sich die Bank mit der Forderung möglicherweise selbst ein Bein stellt, weil die Anleger gut und gerne den Spieß umdrehen könnten: