Wie der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net von der Münchener Kanzlei CLLB Rechtsanwälte erfuhr, haben die Anleger des im Jahr 2005 mit 10 Millionen Euro Kommanditeigenkapital aufgelegten Fonds Dubai Sports City GmbH & Co. KG aus der Marienstraße 53 im hessischen Fulda Frauenberg gute Gründe, besser keine erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wie die Fondstreuhänderin Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH aus der Thesings Allee 10 in Gütersloh seit Februar diesen Jahres unter Androhung von gerichtlichen Schritten fordert.
Ziel des Fonds war es, in Dubai ein 5-Sterne-Hotel mit 500 Hotel-Eigentumswohnungen auf 24 Stockwerken zu bauen. Mehr als 5 Stockwerke ist der Bau des “The Cube Condo Residences” nicht aus der Baugrube herausgekommen. Die Kassen des Fonds seien leer, eine weitere Finanzierung gebe es nicht. Vor drei Jahren sollten die Anleger noch einmal 6 Prozent ihres Eigenkapitals (rund 570.000 Euro) nachschießen, um die Administration des Fonds zu bezahlen, die sonst damit drohte, keinen Geschäftsbericht abzuliefern, wie GoMoPa.net berichtete. Nun sollen auch die Ausschüttungen zurückgezahlt werden.
Grund Nummer 1 für eine Nichtrückzahlung der Ausschüttungen:
Fondsgeschäftsführer Hendrik Fabian Atzert aus Fulda soll vor kurzem in Dubai verhaftet worden sein.
Laut CLLB Rechtsanwälten soll Atzert außerdem von der Staatsanwaltschaft Dubai wegen der Ausstellung eines Schecks in Täuschungsabsicht angeklagt worden sein:
So heißt es in der CLLB Rechtsanwälte vorliegenden offiziellen Fallliste (“Case Docket”) unter anderem, dass der Angeklagte zu sieben Tagen Haft verurteilt und dem “court of misdemeanors and offences” – an das mit Vergehen und Verstößen befasste Gericht – entsprechend dem Gegenstand der Anklage überführt wird.
Dies ist für Anleger deswegen bedeutsam, da diese aktuell zur Rückzahlung von Ausschüttungen an die Dubai Sports City GmbH & Co. KG – vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG – aufgefordert wurden. Aufgrund der Inhaftierung ist die Fondsgesellschaft derzeit handlungsunfähig.
Es stellt sich daher die Frage, wofür die zurückgeforderten Ausschüttungen überhaupt verwendet werden sollen, wenn kein Geschäftsbetrieb mehr besteht, weil die Gesellschaft faktisch handlungsunfähig ist.
Grund Nummer 2 für eine Nichtrückzahlung der Ausschüttungen:
Mit der Rückzahlung der ausgeschütteten Gelder soll ein Neustart des Bauprojekts angeschoben werden.