Was für eine Riesenenttäuschung für die Anleger der Hansapark-Anleihe von Immobilieninvestor Stefan Keller (56) aus Aschheim in Bayern.
Nach drei Jahren sollte zum 31. März 2022 das geborgte Nachrangdarlehen in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro plus 6 Prozent Jahreszinsen für drei Jahre in Höhe von rund 1,87 Millionen Euro ausbezahlt werden.
Die Gutschrift war zwar auf dem Konto zu sehen. Aber sie wurde kurz darauf wieder storniert.
Den Grund gibt Keller wie folgt an (vereinfacht ausgedrückt): Keller hat das Geld an eine seiner Firmen als Darlehen weitergereicht. Und Keller kann nun nicht an Keller zurückzahlen.
Mit Schreiben vom 6. April 2022 verkündete die von Keller geführte Anleihe-Emittentin Hansapark Finance GmbH gegenüber den Anleihegläubigern unter anderem:
Aktuell ist die Situation daher leider so, dass die te Hansapark GmbH die zur Rückzahlung anstehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Hansapark Finance GmbH nicht bedienen kann. Damit war auch zum 31.03.2022 die Hansapark Finance GmbH als Emittentin der Schuldverschreibungen nicht in der Lage, diese fristgerecht zu bedienen und ist daher gezwungen, einen Insolvenzantrag stellen.
Abschließend wird auch beschwichtigt, dass die Forderungen der Anleihegläubiger, also Hauptforderungen und Zinsen, wohl auch in der Insolvenz bedient werden können.
Der Bautzener Anlegeranwalt Jens Reime kommentierte am 7. April 2022:
Wir halten diese Formulierungen für widersprüchlich und unschlüssig und befürchten das Schlimmste für die Anleihe – Anleger.
Das Schlimme ist: